Torfpost
2010
Peat Art
Mail Art
Vom Torfziegel als idealem Versand-Geschenk
Von der Logik des Postpaketversandes
Als ich Freunden oder Sammlern einige Stücke aus meinem aus den 80iger Jahren stammenden, für Installationen benötigten Vorrat an Torfziegeln, als nicht nur, wie ich finde, schönes, sondern inzwischen auch wertvoll gewordenes Geschenk postalisch übersenden wollte, scheiterte dieses Vorhaben leider:
Die Möglichkeit, mit Banderole versehene Torfziegel zu versenden, ist, im Gegensatz zum Jahre 1989, als dies problemlos war, mittlerweile sehr viel schwieriger: Wegen der allgegenwärtigen Terrorismusgefahr dürfen keine „Substanzen“ mehr versendet werden, wobei dem Einwand, dass doch alle materiellen Gegenstände dieser Erde aus Substanzen bestünden, nur entgegengesetzt wurde, ich hätte das Paket einzupacken.
Gut, also, wenn die „Substanzen“ in Packpapier verpackt sind, besteht auch keine Terrorgefahr mit den verpackt gesendeten „Substanzen“ mehr. (Wenn ich dich nicht sehe, existierst du nicht!?)
Mein Hinweis auf die Unlogik dieser Argumentation regte die Postbeamtin zu einem neuen Konzept und neuer Strategie an: das Versenden von brennbaren Materialien sei nicht erlaubt. Also „brennbar“, nicht „leicht entzündlich“ oder „feuergefährlich“, versuchte ich zu differenzieren. Dann dürfte ich auch keine Schriftstücke, Bücher und vieles andere mehr versenden, denn das alles ist ja auch „brennbar“.
So konnte ich nun sagen, dass durch das Einwickeln des Torfs in Packpapier zwar die Terrorgefahr gebannt ist, dass aber das Mehr an brennbarem Material das Päckchen zu einem quasi noch „brennbareren“ Versandstück macht, das von der Deutschen Post also erst recht nicht mehr befördert werden dürfe … — ?
Ich musste mit meinen Torfziegeln also selbst zum Adressaten mich begeben, auch gut: ein freudiger Besuch und eine Heimkehr!
Als ich Freunden oder Sammlern einige Stücke aus meinem aus den 80iger Jahren stammenden, für Installationen benötigten Vorrat an Torfziegeln, als nicht nur, wie ich finde, schönes, sondern inzwischen auch wertvoll gewordenes Geschenk postalisch übersenden wollte, scheiterte dieses Vorhaben leider:
Die Möglichkeit, mit Banderole versehene Torfziegel zu versenden, ist, im Gegensatz zum Jahre 1989, als dies problemlos war, mittlerweile sehr viel schwieriger: Wegen der allgegenwärtigen Terrorismusgefahr dürfen keine „Substanzen“ mehr versendet werden, wobei dem Einwand, dass doch alle materiellen Gegenstände dieser Erde aus Substanzen bestünden, nur entgegengesetzt wurde, ich hätte das Paket einzupacken.
Gut, also, wenn die „Substanzen“ in Packpapier verpackt sind, besteht auch keine Terrorgefahr mit den verpackt gesendeten „Substanzen“ mehr. (Wenn ich dich nicht sehe, existierst du nicht!?)
Mein Hinweis auf die Unlogik dieser Argumentation regte die Postbeamtin zu einem neuen Konzept und neuer Strategie an: das Versenden von brennbaren Materialien sei nicht erlaubt. Also „brennbar“, nicht „leicht entzündlich“ oder „feuergefährlich“, versuchte ich zu differenzieren. Dann dürfte ich auch keine Schriftstücke, Bücher und vieles andere mehr versenden, denn das alles ist ja auch „brennbar“.
So konnte ich nun sagen, dass durch das Einwickeln des Torfs in Packpapier zwar die Terrorgefahr gebannt ist, dass aber das Mehr an brennbarem Material das Päckchen zu einem quasi noch „brennbareren“ Versandstück macht, das von der Deutschen Post also erst recht nicht mehr befördert werden dürfe … — ?
Ich musste mit meinen Torfziegeln also selbst zum Adressaten mich begeben, auch gut: ein freudiger Besuch und eine Heimkehr!